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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V. für die Durchführung von Veranstaltungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln umfassend die rechtlichen Beziehungen zwischen der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V. und ihren Teilnehmenden bezogen auf die Durchführung von Veranstaltungen.

Eine Veranstaltung im Sinne der nachfolgenden Regelungen ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt, gegebenenfalls auch aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Veranlassung, als Mitwirkende oder Besuchende teilnimmt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V. dem schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragliche Leistungen
(1) Die Veranstaltungen finden in den Veranstaltungsräumen der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V. in Dorsten-Lembeck oder in externen Veranstaltungsräumen und/oder digital (Hybrid- oder Online-Veranstaltungen) statt. Die Inhalte der Veranstaltungen, der vom Teilnehmer dafür zu zahlende Teilnehmerbeitrag und die Termine/Zeiten sind im Online-Veranstaltungskalender der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V.  und/oder den Ankündigungsflyern aufgeführt. Geringfügige inhaltliche und zeitliche Abweichungen bei der Durchführung der Veranstaltungen bleiben vorbehalten.

(2) Die Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V. haftet nicht für ein bestimmtes Veranstaltungsergebnis oder einen bestimmten Veranstaltungserfolg. Die Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V.  unterliegt im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltungen und der Gestaltung des zeitlichen Ablaufs keinen Weisungen des Kunden.

§ 3 Vertragsschluss
Die Anmeldung über die Teilnahme wird in elektronischer Form über die dafür vorgesehene Online-Anmeldefunktion geschlossen. Die Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V.  wird den Teilnehmenden auf ihre elektronische Anmeldung hin eine Anmeldebestätigung übersenden.

§ 4 Arbeitsmittel
Der Teilnehmende darf ihm überlassene Unterlagen nicht – auch nicht auszugsweise – vervielfältigen oder nachdrucken.

§ 5 Rücktritt der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V.
(1) Die Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V. kann von dem Vertrag zurücktreten, falls die Veranstaltung wegen Krankheit, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus technischen Gründen oder aus anderen von der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V.  nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann. Sollte einer dieser Fälle eintreten, wird die Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V. den Teilnehmenden informieren. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird die Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V. den Teilnehmenden spätestens 3 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung informieren.

(2) Im Falle des Rücktritts der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V. nach § 5 Abs. 1 sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, die Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V. hat schuldhaft gegen ihre Pflicht zur Information des Teilnehmenden verstoßen.

§ 6 Rücktritt des Teilnehmenden
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung nach §2 Abs. 1 ist nur bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich. Bei einem verspäteten Rücktritt erfolgt auch bei Nichtteilnahme eine Rechnungsstellung über den gesamten Teilnahmebetrag. Liegen zwischen Anmeldung und Veranstaltung weniger als 14 Tage, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Die Rücktrittserklärung (Abmeldung) muss in Textform gegenüber der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V. erfolgen. Sofern der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V.  keine Rücktrittserklärung (Abmeldung) in Textform vorliegt, wird der gesamte Teilnahmebetrag auch bei Nichtteilnahme fällig. Ein nachgewiesener Krankheitsfall bildet eine Ausnahme.
Die Vertretung durch eine Ersatzperson ist, sofern eine Bestätigung durch die Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V. vorliegt, möglich, allerdings nicht bei persönlicher Einladung.

§ 7 Fälligkeit

(1) Die Terminbuchung erfolgt online über das auf der Website bereitgestellte Buchungssystem.
(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt die verbindliche Anmeldung zustande.
(3) Der Teilnahmebeitrag ist am Veranstaltungstermin vor Ort in bar zu entrichten.
(4) Sofern Teilnehmende trotz verbindlicher Anmeldung nicht erscheinen oder nicht fristgerecht gemäß § 6 zurücktreten, bleibt der Teilnahmebeitrag nach Maßgabe von § 6 fällig.

 

§ 8  Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass ihre Anmeldedaten gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und -durchführung auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der jeweils aktuell vorliegenden Fassung erfasst und verwendet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der Dokumentationspflicht gegenüber Fördergebern zur Inanspruchnahme von Fördergeldern.

Die Teilnehmenden haben das Recht, ihre Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen und können die Löschung ihrer Daten beantragen.

Die Teilnehmenden haben überdies das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden.

Die Teilnehmenden haben das Recht, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Sollten gesetzliche Vorschriften eine Löschung nicht zulassen, werden die Daten stattdessen gesperrt, so dass sie nur noch zum Zwecke der zwingenden gesetzlichen Vorschriften zugänglich sind.

Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


§ 9 Haftung
(1) Die Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V. haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V., ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Ebenfalls unbeschränkt haftet die Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V. für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist dabei auf einen Betrag von 3.000.000 Euro je Schadensereignis beschränkt.

(4) Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

(5) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

(6) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V.

(7) Hat der Teilnehmende durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, insbesondere durch die Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen, Wegegeboten oder sonstigen Hinweisen der Veranstaltungsleitung, so richtet sich die Verpflichtung zum Schadensersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes nach den gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden (§ 254 BGB).

 

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Gegen Forderungen der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V. kann der Teilnehmende nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.

(2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

(3) Ist der Teilnehmende kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, werden als Gerichtsstand und Erfüllungsort Dorsten vereinbart.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

§ 11 Widerrufsrecht
Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Ein Widerrufsrecht besteht jedoch gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Die von der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V. angebotenen Veranstaltungen werden zu festgelegten Terminen durchgeführt. Daher besteht bei der Buchung solcher Veranstaltungen kein Widerrufsrecht.

Die Regelungen zum Rücktritt gemäß § 6 dieser Teilnahmebedingungen bleiben hiervon unberührt.