Vertragsnaturschutz - ein Beitrag zum Kulturlandschaftsschutz

Sinn und Zweck des Vertragsnaturschutzes ist es, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft einen Beitrag zum Erhalt alter Kulturlandschaften und zum Schutz gefährdeter Pflanzen- und Tierarten zu leisten.  Freiwillige ökologische Leistungen der Landwirte (z.B. Verzicht auf Dünge- u. Pflanzenschutzmittel, geringere Viehbesatzdichte, verzögerte Bewirtschaftungstermine) werden durch Förderprämien vom Land NRW und der EU honoriert. Sie sollen den Ertragsausfall ausgleichen und einen Anreiz für naturschutzgerechte Bewirtschaftungsformen schaffen. In Form eines Antrages auf Gewahrung von Zuwendungen verpflichten sich die Landwirte über einen Zeitraum von 5 Jahren zur Extensivierung einzelner landwirtschaftlicher Flächen.


Das Umweltamt des Kreises Recklinghausen als Bewilligungsbehörde

Das Umweltamt des Kreises Recklinghausen zeichnet sich seit dem 1. Juli 2000 für die Umsetzung des Kulturlandschaftsschutzes durch den Vertragsnaturschutz verantwortlich.

Das Umweltamt übernimmt als Beratungs-, Umsetzungs- und Kontrollinstanz eine koordinierende Funktion ein. Fragen zu den Fördermöglichkeiten des Vertragsnaturschutzes und zur Beantragung der Förderungen werden Ihnen gerne von den Mitarbeitern des Umweltamtes beantwortet. Als Bewilligungsbehörde entscheidet das Umweltamt zu dem über die Förderanträge der Landwirte.


Die Biologische Station als Ansprechpartner vor Ort

Die Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V. sieht ihre Aufgaben darin, Landwirte, die an einer naturschutzgerechten Bewirtschaftung einzelner Flächen interessiert sind, fachlich zu beraten, sie über die Inhalte der Bewirtschaftungsverträge zu informieren sowie die Entwicklung der Flächen vor Ort zu verfolgen und die Einhaltung der vertraglich festgeschriebenen Bewirtschaftungseinschränkungen zu überprüfen. Diese Aufgaben führt die Biologische Station in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt des Kreises Recklinghausen durch.

Innerhalb des Kreises Recklinghausen betreut die Biologische Station fünf großflächige Naturschutzgebiete (Rhader Wiesen, Wessendorfer Elven, Redder Bruch, Teiche in der Heubach-Niederung, Lippeaue), die ehemals Kulissen der Landesprogramme Feuchtwiesen- und Gewässerauenschutz waren. Darüber hinaus werden Vertragsflächen in weiteren Naturschutzgebieten, in besonders geschützten Biotopen nach § 62 LG NRW, sowie auf landwirtschaftlichen Flächen, die Bestandteil des Kreis-Kulturlandschaftsprogrammes sind, betreut. Im Jahr 2006 sind im Kreis Recklinghausen ca. 420 ha private landwirtschaftliche Flächen vertraglich extensiviert. Dazu kommen 33 ha Extensivgrünland auf landeseigenen Naturschutzflächen.


Wie kann man im Vertragsnaturschutz mitmachen?

Jeder Landwirt und Landbewirtschafter kann die Fördermittel des Vertragsnaturschutzes beantragen, sobald er Flächen in Naturschutz-, Vogelschutz- und FFH-Gebieten hat. Daneben werden Flächen, die als gesetzlich geschütztes Biotop nach §62-Landschaftsgesetz NRW ausgewiesen sind, und Flächen innerhalb der Kulisse des Kreiskulturlandschaftsprogrammes gefördert. Die Teilnahme am Vertragsnaturschutz ist freiwillig und umfasst eine fünfjährige Laufzeit. Ein Rechtsanspruch auf eine förderung besteht nicht.

Jeder Landwirt kann das Beratungsangebot des Umweltamtes des Kreises Recklinghausen und der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.V. in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiter informieren Sie gerne über Fördervoraussetzungen, Bewirtschaftungsauflagen und Antragsformalitäten. Darüber hinaus geben wir gerne unseren Erfahrungsschatz rundum die extensive Bewirtschaftung von Grünländern und Streuobstwiesen sowie die Pflege von Kulturbiotopen wie Heiden und Hecken weiter.

In die Beratungsgespräche fließen betriebswirtschaftliche Aspekte des Hofes, die Landschafts- und Naturverbundenheit des Landwirtes und die fachlichen Interessen des Natur- und Umweltschutzes ein.

Nach dem für die Flächen im Beratungsgespräch eine Bewirtschaftung festgelegt wurde, kann der Landwirt einen "Antrag auf Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz", wie es im Beamtendeutsch heißt, beim Umweltamt des Kreises Recklinghausen stellen.

Der Landwirt muss die beantragten Flächen zuvor im Flächenverzeichnis des Mantelbogens zum Antrag auf Beihilfen für die Landwirtschaft gemeldet haben (wichtig: Termin 15.05.).

Nach der Bearbeitung des Antrages durch das Umweltamt des Kreises Recklinghausen erhält der Landwirt einen Bewilligungsbescheid.

Ab dem 01.07. des Antragsjahres muss der Landwirt dann die festgelegten Bewirtschaftungsauflagen einhalten. Durch Vor-Ort-Kontrollen wird die Einhaltung der Auflagen und der guten fachlichen Praxis überprüft.

Im Folgejahr erhält der Landwirt auf Antrag von der Landwirtschaftskammer NRW die bewilligte Fördersumme. Die Formulare für den Auszahlungsantrag werden im Normalfall automatisch von der Landwirtschaftskammer NRW an die Landwirte verschickt und müssen bis zum 15.05. des jeweiligen Jahres zurückgesandt werden.


Neue EU-Verordnung „Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER-Verordnung) und Weiterentwicklung des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ (2007-2013)

Mit der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) hat die Europäische Union 2005 einen neue Grundlage für die Agrarpolitik gesetzt, die in einer Weiterentwicklung des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ für den Zeitraum 2007-2013 mündete. Detaillierte Inhalte des Programms können Sie unter www.munlv.nrw.de/landwirtschaft/nrw_programm/2007/index.php einsehen.

Als zentrales Element der Kooperation zwischen Umwelt-, Naturschutz und Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen stehen im Schwerpunkt 2 des Programms die Agrarumweltmaßnahmen, der Vertragsnaturschutz und ein „FFH-Ausgleich“ im Grünland im Vordergrund.

Agrarumweltmaßnahmen

Fördermaßnahmen:

Innerhalb der Fördermaßnahmen ist zu einer Neukalkulation aller Prämien gekommen. Aus dem Zwang zur Prioritätensetzung und Kostensenkung heraus werden folgende Maßnahmen nicht mehr gefördert: Festmistwirtschaft, einzelflächenbezogene Grünlandextensivierung, Weidehaltung von Milchvieh, Erosionsschutz, Acker- /DK-Extensivierung, Schon-/Blühstreifen, langjährige Stilllegung

Nähere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Landwirte bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW (Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen).

 

 

Vertragsnaturschutz

Die Förderinhalte und –bedingungen des Vertragsnaturschutzes sind aktuell mit den vorläufigen „Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz“ vom 27.06.2007 festgelegt.

Förderinhalte:

Änderungen:

  • Verstärkte Konzentration der Förderung auf NATURA 2000
  • Zusätzliche Bausteine zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensgemeinschaften der Äcker (z.B. Kiebitz, Feldhamster, Feldhase, Rebhuhn, Wachtelkönig)
  • Einführung einer Förderkulisse bei der Streuobstwiesenförderung
  • Überprüfung/Absenkung der Prämiensätze

 

Fördersätze:

  • Die Prämienhöhe ist abhängig von den jeweiligen Bewirtschaftungsauflagen und liegt bei den Grünland- und Grünlandpflegepaketen zwischen 200,- und 450,- €/ha und Jahr
  • Bei der Ackerextensivierung werden aufgrund der Kumulierungsmöglichkeiten der verschiedenen Förderbausteine zum speziellen Artenschutz Höchstfördersätze gebildet

 

 

„FFH-Ausgleich“

Förderinhalte:

  • Ziel der Förderung ist die Wahrung der Umweltbelange und Sicherung der Bewirtschaftung in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen durch die Umsetzung von gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben
  • Die Ausgleichszahlung erfolgt für auflagenbedingte wirtschaftliche Nachteile auf Grünland
  • Pauschale Absenkung der Prämien um 20% gegenüber der letzten Programm­laufzeit

Fördersätze:

Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig vom Schutzstatus der Fläche und staffelt sich wie folgt:

  • NSG/§ 62 mit/ohne FFH- und Vogelschutzgebiete:         98,--  €/ha/Jahr
  • FFH- und Vogelschutzgebiete mit LSG:                        48,--  €/ha/Jahr
  • sonstige Flächen in FFH- und Vogelschutzgebieten:       36,--  €/ha/Jahr

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer NRW.

 

 

Überblick über die Historie des Vertragsnaturschutzes in Nordrhein-Westfalen

Die Anfänge des Vertragsnaturschutzes

Die Ära des Vertragsnaturschutzes in NRW begann Mitte der 80er Jahre mit der Einführung des Ackerwildkräuterprogramms, das zum Schutz einer zunehmend schwindenden Ackerbegleitflora eingerichtet worden war. 1985 folgte das Feuchtwiesen­schutzprogramm. Es sollte das Verschwinden der einzigartigen Feuchtwiesen-Lebensräume verhindern und zu einer Optimierung der noch vorhandenen Feuchtwiesen beitragen.

Der Vertragsnaturschutz etabliert sich – Das Kulturlandschaftsprogramm NRW

Zu Beginn der 90er Jahre wurde das Angebot des Vertragsnaturschutzes durch das Gewässerauen-, Mittelgebirgs- und Streuobstwiesenprogramm ergänzt. Der Schutz und Erhalt von Flussauen, gewachsenen Landschaftsstrukturen der Mittelgebirgsregionen sowie von extensiv genutzten Streuobstwiesenbeständen sollte durch diese Programme gewährleistet werden. Diese Programme waren Elemente des landesweiten Kulturlandschafts­programm, kurz KULAP NRW. Das KULAP NRW hatte die Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsbedingungen gekoppelt mit einer allgemeinen Marktentlastung und gezielten Naturschutzmaßnahmen als erklärtes Ziel. Hiermit wurde die EG-Agrarumwelt-Verordnung von 1992 auf Landesebene umgesetzt.

Das KULAP NRW setzte sich aus folgenden Bausteinen zusammen:

·         Agrar-Umweltmaßnahmen: umweltgerechte landwirtschaftliche Produktion

·         Vertragsnaturschutz: Biotop-, Arten- und Kulturlandschaftsschutz

Finanziell gefördert wird das KULAP NRW, je nach Baustein, durch die EU, den Bund, das Land NRW und die Kreise/kreisfreien Städte. 

Als Ergänzung auf lokaler Ebene kamen ab 1996 Kreis-Kulturlandschafts­programme hinzu. Damit wurde das Ziel verfolgt, Flächen zu sichern, die im Rahmen der bereits erwähnten Landesprogramme nicht gefördert werden konnten.

EU-Verordnung und NRW-Programm „Ländlicher Raum“ (2000-2006)

Die EG-Agrarumweltverordnung ist 1999 durch die EU-Verordnung "Ländlicher Raum" abgelöst worden. Die neue Verordnung war Bestandteil der AGENDA 2000 und wurde auf Landesebene durch das NRW-Programm „Ländlicher Raum“ umgesetzt. Unabhängig von der Region sollten von nun auf allen Flächen, die bevorzugte Lebensräume für seltene und bedrohte Tiere und Pflanzen darstellen, eine Unterstützung bei der naturschutzgerechten Bewirtschaftung ermöglicht werden. Der bisherige Kulissenbezug der Förderbausteine fiel damit weitgehend weg. Innerhalb der Programmlaufzeit wurde zudem die Förderung im Vertragsnaturschutz wurde auf ein Antrags-/Bewilligungs­verfahren ähnlich wie in anderen Agrarförder­programmen umgestellt.

 

Seitenanfang

     Datenerhebung |  Umweltbildung |  praktischer Naturschutz