Pflege- und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen mit und ohne Verbindung einer extensiven Unternutzung

(nicht im Kreis Recklinghausen förderfähig!)

Innerhalb der Pflege und Neuanlage von Streuobstwiesen ist neu, dass eine Trennung zwischen der Baumpflege und der Unternutzung vollzogen wurde. Die Pflege von Obstbäumen kann von nun an unabhängig von der Unternutzung der Wiese bzw. Weide gefördert werden. Die Berechnung der Fördersummen erfolgt über einen Ausgleichsbeitrag pro gepflegtem Baum. Als weitere wichtige Änderung ist aus Gründen der Kostenbegrenzung eine Förderkulisse eingeführt worden.

 

Biotoppflege: Pflege von Hecken

Innerhalb der Biotoppflege kann in der aktuellen Förderperiode nur noch die Heckenpflege beantragt werden. Während die Anlage von Feldgehölzen gestrichen wurde, kann damit die Pflege von Hecken mit einer Mindestlänge von 50m weiterhin gefördert werden. Die Inhalte der Maßnahme haben sich nicht verändert, allerdings ist die Prämienhöhe um 20% reduziert worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertragsnaturschutz